Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anzustreben.

Der Arbeitsgeber ist verpflichtet zur Einhaltung, Umsetzung und Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften.

Pflichtenübertragung an die Valeas Consulting GmbH

Wir übernehmen überbetrieblich die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2, die Aufgabenfelder der Grundbetreuung und die Betreuung des betriebsspezifischen Teils.

Mit folgenden Aufgabenkompetenzen und Verpflichtungen:

  • Beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
  • In allen Fragen der Arbeitssicherheit
  • Erkennen und präventives Bekämpfen der verschiedenen Gefährdungen, sowie dem Erkennen von gesundheitsfördernden Faktoren
  • Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Management
  • Durchführung von Begehungen mit Gefährdungs- und Risikoanalysen
  • Schulungen und Weiterbildungen der Führungskräfte und Mitarbeiter


Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fördert die ökologische Wirtschaftlichkeit, dient Unternehmensinteressen und verbessert die Produktivität, Qualität und sonstige betriebswirtschaftlichen Vorteile durch gesunde, leistungsfähige und zufriedene Mitarbeiter in einem guten Betriebsklima.